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Die Januartragödie von 1990
In der Nacht zum 20. Januar, vor der Einführung des Ausnahmezustandes,
wurden gnadenlos 82 Menschen getötet, 20 schwer verletzt. Nach der
Einführung des Ausnahmezustandes in Baku am 20. Januar und in den kommenden
Tagen wurden weitere 21 Menschen ermordet. In Neftechala und Lenkoran, wo
Ausnahmezustand nicht eingeführt wurde, sind weitere 10 Menschen getötet
worden. Insgesamt als Ergebnis dieser verbrecherischen Einmarschierung der
sowjetischen Soldaten
Diese blutige Tragödie hat noch mal den volksfeindlichen Charakter des totalitären Regimes von Moskau verdeutlicht, als die Armee nicht gegen eine Außengefahr, sondern gegen eigenes Volk eingesetzt wurde.
Ereignisse vor der Tragödie.
Die Analyse der Maßnahmen, die vor dem 20. Januar von der Kommunistischen Partei eingeleitet wurden, und der widerspruchsvollen Prozessen in Baku zeigt, daß die Januartragödie eine von der damaligen Sowjetischen Regierung gut geplante Militäraktion gegen das aserbaidschanische Volk war.
Die gegen den Interessen des aserbaidschanischen Volkes und seiner Souveränität gerichtete Politik Kommunistischer Partei, die unobjektive und vorgefaßte Einstellung des Zentrums und ungewandte Tätigkeit der aserbaidschanischen Regierung waren entscheidende Gründe dafür, daß die sowjetische Militärmaschine in der Höhe von 66 000 Tausend Soldaten nach Baku einmarschiert wurde.
Die Untersuchungskommission hat festgestellt, daß 11500 Soldaten-Reservisten psychologisch stark „bearbeitet“ wurden: sie wurden falsch informiert, daß diese Militäraktion notwendig sei um russische Minderheit in Baku zu schützen, die angeblich von der aserbaidschanischen Zivilbevölkerung vernichtet wird und habe sich auf großen Widerstand seitens der Bevölkerung eingestellt. Falsche Angaben wurden auch bezüglich der aserbaidschanischen Aktivisten verbreitet, die angeblich bis auf die Zähne bewaffnet sein müßten. Interessant ist zu bemerken, daß es sich unter den Reservisten viele Soldaten der armenischen Nationalität befanden.
Die nächste Stufe der Militäraktion ist der Bombenanschlag auf den Nationalen Fernsehturm gewesen, infolge dessen Radio- und Fernsehsendungen nicht mehr übertragen werden konnten. Das Land befand sich in einer Informationssperre, da auch andere Arten von Medien wie Zeitungen und Zeitschriften nicht ausgegeben wurden. Die Rechte des Volkes wurden zweifellos verletzt.
Die Lage in Aserbaidschan war immer ernster und gespannter. Die
verfassungswidrig zustande gekommene Anordnung vom Präsidium des Oberen
Rates der Sowjet Union über „Die Einführung des Ausnahmezustandes in Baku“
(Bruch des §119, Punkt 4 der Verfassung der Sowjet Union und §71 der
Verfassung der Aserbaidschanischen Sowjetischen Sozialistischen Republik“),
seine nachträgliche Veröffentlichung
22. Januar 1990
Am 22. Januar nahmen die Einwohner Bakus letzten Abschied von den Opfern dieser grausamen Tragödie. Mehr als eine Million Menschen hatten sich auf dem größten Platz der Stadt „Azadliq Meydani“ („Platz der Freiheit“) gesammelt. In der Beerdigungszeremonie haben die Staatsoberhaupte und Parteichefs nicht teilgenommen. Sie sind ihren vom Volk delegierten Pflichten nicht nachgekommen. Die Märtyrer sind mit ihrem Tod Helder für künftige Generationen geworden, Opfer der Freiheitsbewegung für die Unabhängigkeit unseres Landes...
ALLAH RÄHMÄT ELÄSIN! Beileid für die Opfer und Verluste.
Seid Eure Seelen gesegnet!
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